Tipps zur Zinsabschlagsteuer
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Neue Beträge ab 2007
Guthabenzinsen, Zinsbonus, Sparbonus und Superzins unterliegen der Zinsabschlagsteuer von 30%. Auf die Zinsabschlagsteuer wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5% erhoben.
Deshalb ist es für den Bausparer wichtig, einen Freistellungsauftrag an die VVB zu geben, wenn er den geltenden Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag von 801 Euro (Alleinstehende) bzw.
1.602 Euro (Verheiratete) noch nicht ausgeschöpft hat.
Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien. Benutzen Sie dazu einen Freistellungsauftrag und geben Sie einen Freibetrag an. Wir empfehlen Ihnen, den Freistellungsauftrag bis auf Widerruf zu erteilen. Sie können Ihren Freistellungsauftrag aber auch zeitlich begrenzen.
Werden Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt, können wir nur einen, von beiden Ehegatten unterschriebenen Freistellungsauftrag vormerken.
Zinsabschlagsteuer - Für das Jahr in dem Wohnungsbauprämie beantragt wird, sowie im darauf folgenden Jahr, sind alle Verträge eines Kunden von der Zinsabschlagsteuer befreit. Die Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig.